Vor der ersten Therapie


Für eine physiotherapeutische Behandlung wird eine Verordnung von der Hausärztin/ dem Hausarzt/ der Gynäkologin/ dem Gynäkologen  benötigt. Diese muss noch vor der ersten Therapie chefärztlich bei der Krankenkasse bewilligt werden (online, Fax, Email, persönlich). Zur Zeit entfällt die Bewilligungspflicht bei der ÖGK.



Die erste Therapie


Es ist von Vorteil, beim ersten Termin 10 min früher zu kommen, um das Datenblatt und die Fragebögen auszufüllen, so dass uns mehr Zeit für das persönliche Gespräch, die Untersuchung und die erste Therapie bleibt. 

Bitte nimm/ nehmen Sie ein großes Handtuch mit. 

Während der ersten Therapie wird ein individueller Behandlungsplan erstellt.


Behandlung


Die problemspezifische Behandlung beinhaltet auch eine Beratung für den Alltag. Du erhältst/ Sie erhalten Tipps für das tägliche Leben. 

Falls für die Arbeit  eine Zeitbestätigung benötigt wird, stelle ich gerne eine aus.